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  3. Datenschutz

AGB

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Teilnehmer“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.

 

Teilnahmebedingungen / AGB

§ 1 Allgemeines

  1. Veranstalter ist der Oldenbyte e.V.
  2. Unsere Veranstaltung dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung. Finanzielle Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Durchführung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zugute.
  3. Der Veranstalter übt in den Veranstaltungsräumen das Hausrecht aus. Anordnungen des Veranstalters sind sofort Folge zu leisten.
  4. Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen oder AGBs zumindest den Ausschluss des Betreffenden von der weiteren Veranstaltung vor. Das Eintrittsgeld wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
  5. Alle angegebenen Nutzerdaten werden elektronisch gespeichert. Der Speicherung der Daten kann jederzeit durch Löschung des Accounts widersprochen werden, dabei werden alle Informationen des Accounts gelöscht, sofern gesetzlich geregelte Aufbewahrungspflichten nicht dagegensprechen. Der Veranstalter behält sich vor, inaktive Accounts aus Datenschutzgründen zu löschen. Sämtliche personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, mit folgenden Ausnahmen:
    1. Die Angaben unter „Optionale Informationen“ sind im Nutzerprofil öffentlich einsehbar.
  6. Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter und/oder beauftragte dritte Personen Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt. Jeder Teilnehmer oder sonstige Person willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medienformate in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Bild- / Tonaufzeichnungen zu Werbe- oder Dokumentationszwecken ein, die vom Veranstalter oder einem Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
  7. Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist es möglich, die Bestellung eines bezahlten Sitzplatzes zu stornieren. Der Teilnehmer erhält dabei den vollen Eintrittspreis erstattet. Zu einem späteren Zeitpunkt kann keine Rückerstattung des Eintrittspreises mehr erfolgen, auch nicht teilweise. Ein Fernbleiben von der Veranstaltung, unabhängig aus welchem Grund, berechtigt den Teilnehmer nicht zur Rückforderung des Eintrittspreises.

§ 2 Zutrittsbestimmungen

  1. Das Mindestalter für Teilnehmer der Veranstaltung beträgt 18 Jahre. Ein amtlich beglaubigtes Dokument zum Altersnachweis ist notwendig, beispielweise: Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
  2. Jeder Teilnehmer hat den zur Teilnahme benötigten Betrag geleistet und kann dies auch, wenn nötig, belegen. Eine gewöhnliche Sitzplatzreservierung gilt für eine (1) Person und einen (1) Computer/Notebook/Konsole. Mit jedem gekauften Ticket erhält der Teilnehmer das Nutzungsrecht für die ihm laut Ticketleistungen zustehende Tischfläche und einen Stuhl, sowie das Recht sich innerhalb des Events während der Laufzeit der Veranstaltung analog den Öffnungszeiten der jeweiligen Veranstaltungsbereiche aufzuhalten.
  3. Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich. Im Notfall können Organisatoren oder Helfer zu Rate gezogen werden, sofern diese die nötige Zeit aufbringen können.
  4. Das Einspielen von Patches und Updates für Betriebssystem und Spiele, im Vorfeld der Veranstaltung, ist Pflicht, insbesondere wenn diese sicherheitsrelevant sind. Es kann nicht garantiert werden, dass Patches und Updates während der Veranstaltung heruntergeladen werden können.
  5. Der Teilnehmer hat für eine ordnungsgemäße Lizenzierung der von ihm verwendeten Software zu sorgen.
  6. Wir behalten uns das Recht vor, den Teilnehmern, aus übergeordneten Gründen, innerhalb der LAN einen anderen Sitzplatz zuzuweisen. Zu den übergeordneten Gründen gehört insbesondere, aber nicht ausschließlich, das geschlossene Bild der Veranstaltung.

§ 3 Bestimmungen während der Veranstaltung

  1. Den Anweisungen des Veranstalters und der eingesetzten Helfer ist Folge zu leisten.
  2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich während der gesamten Veranstaltungsdauer rechtstreu zu verhalten und die Veranstaltung nicht mutwillig zu stören. Jeder Teilnehmer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  3. Es herrscht eine Null-Toleranz-Politik gegen jegliche Form der Diskriminierung, einschließlich aber nicht beschränkt auf:
    1. erniedrigende Sprache,
    2. Drohungen,
    3. Einschüchterungen,
    4. Fotos bzw. Aufnahmen, welche ohne entsprechendes Einverständnis gemacht werden,
    5. unangebrachten Körperkontakt,
    6. Diskriminierung aufgrund von ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Staatszugehörigkeit, Alter, Körpermaße und Geschlecht.

Die Null-Toleranz-Politik ist für jeden Teilnehmer, Besucher, Mitarbeiter und jede sonstige Person bindend. Wir ermutigen jeden, jegliche Anzeichen von Diskriminierung sofort bei einem Mitarbeiter oder der Polizei anzuzeigen. Personen, die gegen diese Regeln verstoßen, werden mit sofortiger Wirkung des Geländes verwiesen.

  1. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für die einzelnen, von den Teilnehmern, ins LAN-Netzwerk eingestellten Inhalte.
  2. Es herrscht ein komplettes Rauchverbot innerhalb der Spielhalle und allen angrenzenden beziehungsweise zugehörigen Räumen.
  3. Alkohol ist nur in begrenztem Maße erlaubt.
  4. Mitgeführte Gerätschaften und Gegenstände sind von jedem Teilnehmer selbst zu beaufsichtigen. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht und schließt insoweit jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Der Haftungsausschluss erfährt auch durch Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkungen.
  5. Dem Teilnehmer ist es untersagt, den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für die bereitgestellte Ausstattung und technische Infrastruktur des Veranstalters. Dazu zählt unter anderem, aber nicht ausschließlich:
    1. Das Betreiben von Servern oder anderen Diensten, die einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gefährden.
    2. Das Anschließen von privatem Netzwerkequipment an das vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Netzwerk (Ausnahmen §6.4.a).
    3. Das Betreiben von Geräten mit hohem Stromverbrauch, abgesehen von PC und Monitor. Dazu zählen insbesondere Küchengeräte wie Toaster oder Wasserkocher. Kleinere Ventilatoren (Leistungsaufnahme max. 40 Watt) sind gestattet.
    4. Als mutwillige Störung zählt ebenfalls der Einsatz von Software, die dem Spieler unfaire Vorteile verschaffen (Cheats, Hacks) sowie das Ausnutzen von Bugs in Spielen, die zu einem unfairen Vorteil führen. Unerlaubte Handlungen dieser Art führen zum sofortigen Ausschluss von sämtlichen Turnierspielen. Ist der Spieler Mitglied eines Teams, wird das komplette Team disqualifiziert, auch wenn den anderen Teammitgliedern keine Verstöße nachzuweisen sind. Bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen kann der Spieler von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
  6. Aktivboxen oder ähnliches sind verboten, es herrscht Kopfhörerpflicht.
  7. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, den Sitzplatz sowie die Umgebung abfallfrei zu halten. Der Teilnehmer wird gebeten, den Abfall in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu werfen.
  8. Der Teilnehmer selbst kommt im durch ihn verursachten Schadensfall in vollem Umfang für die entstehenden Kosten auf. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Schäden seinerseits oder die eines anderen Teilnehmers sofort der Organisation zu melden. Wird nachträglich ein Schaden z.B. an einem Sitzplatz erkannt, so wird rückwirkend der letzte Benutzer dieses Platzes zum Begleichen des Schadens herangezogen.
  9. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen und diesen sauber an die Veranstalter zu übergeben.

§ 4 Nutzung der bereitgestellten Infrastruktur

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet die Infrastruktur nur ordnungsgemäß zu nutzen und evtl. Zugriffsbeschränkungen nicht zu umgehen.
  2. Der Veranstalter stellt während der Veranstaltung einen (eingeschränkten) Internetzugang zur Verfügung. Er bietet dem Teilnehmer für die Dauer seines Aufenthaltes die Möglichkeit einer Mitbenutzung dieses Internetzugangs. Der Veranstalter ist nicht in der Lage und auch nicht im Rahmen dieser Mitbenutzung durch den Teilnehmer verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck, auch volumenmäßig, zu gewährleisten. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, den Zugang des Teilnehmers ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit bestimmte Dienste oder Seiten zu sperren.
  3. Für die über die Infrastruktur übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Teilnehmer allein verantwortlich. Nimmt der Teilnehmer Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Teilnehmer verpflichtet sich geltendes Recht einzuhalten.
  4. Der Teilnehmer darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Nutzung nicht gegen gesetzliche Verbote, Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) und die guten Sitten verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Teilnehmer, keine urheberrechtlich geschützten, pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür bereitzustellen.
  5. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung der Infrastruktur durch den Teilnehmer und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.
  6. Der Veranstalter behält sich vor, die Nutzung des Internetzugangs zu protokollieren, um den Veranstalter, wenn nötig schadlos zu halten und um nachzuweisen, welcher Teilnehmer wann den Internetzugang wie genutzt hat.
  7. Der Veranstalter behält sich vor, den WLAN- oder Netzwerkanschluss ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
  8. Störungen und Ausfälle des Netzwerkes und des WLAN-Anschlusses werden während der Servicezeiten schnellstmöglich nach bestem Vermögen behoben. Eine Betriebsgarantie wird hierbei nicht übernommen. Störungen und Ausfälle sind unverzüglich zu melden. Andernfalls können eine zügige Bearbeitung der Störung und die Wiederherstellung der WLAN- oder Netzwerkanbindung nicht gewährleistet werden. Für Schwankungen oder Ausfälle des Elektronetzes, sowie für unter- bzw. überspannungsbedingte Störungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

§5 Turniere

  1. Jeder Teilnehmer hat das Recht, an den angebotenen Turnieren teilzunehmen. Ein Anspruch auf Durchführung von Turnieren besteht jedoch nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Turniere jederzeit abzusagen.
  2. Für die Teilnahme an den Turnieren ist es notwendig, dass wichtige Daten von der Webseite an das Turniersystem der Turnierorganisation übermittelt werden. Dazu gehören:

a.    E-Mailadresse

b.    Vor- und Nachname

c.    Spielername

d.    Clan-Name

e.    Sitzplatz

f.     Rolle (Clanleader)

Die Verarbeitung der Daten ist notwendig, um eine reibungslose Kommunikation und Administration im Rahmen der Turnierdurchführung zu gewährleisten. Der Widerspruch ist an widerspruch@oldenbyte.de per Mail kundzutun. Ein Widerspruch führt zum Turnierausschluss. Die Daten werden nicht für werbliche Zwecke genutzt und/oder an weitere Parteien außer den Betreibern der Turnierplattform weitergegeben.

  1. Den Turnieren liegen separate Regelungen über Anmeldung, Start, Ablauf, Punktvergabe, Ranglistensystem zugrunde. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Bei Verstößen kann der Veranstalter die Teilnahmeberechtigung (ggf. auch des ganzen Teams) widerrufen.
  2. Für die Teilnahme an einem Turnier gegebenenfalls erforderliche Soft- und Hardware hat der Teilnehmer selbst zu beschaffen, es sei denn, der Veranstalter erklärt ausdrücklich, die Soft- und/oder Hardware für ein Turnier zu stellen.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, erfolgreiche Turnier-Platzierungen mit von Kooperationspartnern oder Sponsoren bereitgestellten Preisen zu prämieren. Der Veranstalter wird in einem solchen Fall vor Beginn des Turniers die Preise für die entsprechenden Platzierungen bekanntmachen. Sollte es in diesem Rahmen notwendig sein, stimmt der Teilnehmer der Weitergabe seiner Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname, Spielername, Adresse, Bankdaten) an Sponsoren oder Kooperationspartner zu. Die Teilnehmer werden vor Weitergabe der Daten noch einmal informiert.
  4. Preise müssen im Rahmen der offiziellen Siegerehrung abgeholt werden. Eine Nachsendung oder frühere Preisübergabe findet nicht statt. Teilnehmer, die persönlich den Preis nicht entgegennehmen können, haben die Möglichkeit, eine empfangsberechtigte Person beim Veranstalter des jeweiligen Turniers zu benennen. Wird ein Preis vom Gewinner nicht entgegengenommen und ist dem Veranstalter der Turniere auch keine empfangsberechtigte Person benannt worden, verfällt der Anspruch des Teilnehmers auf Ausschüttung des Preises.
  5. Der Teilnehmer eines Turniers willigt ein, dass sein Name auf Ranglisten und im Rahmen der Preisverleihung veröffentlicht wird.
  6. Die Teilnahme und Preisverleihung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

§6 Sicherheit

  1. Es ist nicht gestattet, Kleidung oder anderes leicht entflammbares Material über die Netzwerktechnik oder die Elektrik zu hängen
  2. Überbauten (Zelte jeglicher Art, Strandmuscheln, Pavillons, etc.) sind grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme für Pavillons ohne Seitenwände kann bei vorhandener Brandschutzzertifizierung (B1), sowie zusammenhängend überdeckter Fläche von weniger als 30 m² sowie einem Abstand von 3 Metern zwischen überbauten Elementen erteilt werden. Die Prüfung erfolgt vor Ort. Ein Anspruch auf Ausnahmeerteilung besteht nicht
  3. Die gekennzeichneten Fluchtwege sind freizuhalten und dürfen nicht überbaut werden.
  4. Das Mitbringen und Verwenden elektrischer Geräte ist grundsätzlich untersagt. Dies gilt insbesondere für Küchen- und Heißgeräte (bspw. Mikrowelle, Toaster, Kühlschränke). Ausnahmen bilden selbstverständlich folgende Geräte:
    1. IT-Technik inkl. Zubehör, welche zur Teilnahme an der LAN notwendig sind (bspw. Computer, Monitore)
    2. (Dekorations-)Beleuchtung mit geringer Leistungsaufnahme bzw. Wärmeabgabe (bspw. LED-Lichterketten, Schreibtischlampen)
    3. Kleingeräte mit oder ohne Akku (bspw. Netzteile, Handheld-Konsolen)
  5. Elektrische Geräte sind entsprechend der Herstellerangaben zu verwenden. Defekte Geräte, Verteiler oder Verlängerungskabel sind unzulässig. Geräte, welche Wärme abgeben, dürfen nicht zugestellt oder abgedeckt werden (Wärmestau).
  6. Elektrische Geräte sollten bei längerer Nichtnutzung ausgeschaltet werden und sind, wenn möglich, von der Stromquelle zu trennen. Computer sollten bei längerer Nichtnutzung heruntergefahren werden, der Ruhezustand/Energiesparmodus sollte vermieden werden.
  7. Das Verstauen von Gegenständen in den Gängen ist nicht gestattet. Die Gänge müssen für den Fall eines Feuers freigehalten werden. Die persönlichen Sachen sollten unterhalb des jeweiligen Tisches verstaut werden.
  8. Wenn der Computer eines Teilnehmers Probleme verursacht (z.B. durch Viren, Angriffen etc.), wird dieser Computer vom Netz genommen, bis das Problem gelöst ist. Sollte der jeweilige Teilnehmer sich weigern, die Verbindung zu trennen, kann er des Geländes verwiesen werden.
  9. Jeder Teilnehmer der LAN sollte entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Viren, Spyware etc. vornehmen. Jeder Teilnehmer ist angewiesen, ein aktuelles Virenprogramm sowie eine Firewall auf den privaten Systemen zu installieren.

§7 Erfüllungsort, Gerichtstand, Teilunwirksamkeit

  1. Als Erfüllungsort für alle beidseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährsansprüche wird unser Vereinssitz vereinbart.
  2. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.