- Impressum
- AGB
- Datenschutz
AGB
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form
(generisches Maskulinum), z. B. „der Teilnehmer“. Wir meinen immer alle
Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat
redaktionelle Gründe und ist wertfrei.
Teilnahmebedingungen / AGB
§ 1 Allgemeines
- Veranstalter ist der
Oldenbyte e.V.
- Unsere Veranstaltung
dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das
Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung. Finanzielle
Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation
und Durchführung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zugute.
- Der Veranstalter übt in
den Veranstaltungsräumen das Hausrecht aus. Anordnungen des Veranstalters
sind sofort Folge zu leisten.
- Der Veranstalter behält
sich bei Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen oder AGBs zumindest den
Ausschluss des Betreffenden von der weiteren Veranstaltung vor. Das
Eintrittsgeld wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
- Alle angegebenen
Nutzerdaten werden elektronisch gespeichert. Der Speicherung der Daten
kann jederzeit durch Löschung des Accounts widersprochen werden, dabei
werden alle Informationen des Accounts gelöscht, sofern gesetzlich
geregelte Aufbewahrungspflichten nicht dagegensprechen. Der Veranstalter
behält sich vor, inaktive Accounts aus Datenschutzgründen zu löschen.
Sämtliche personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht
an Dritte weitergegeben, mit folgenden Ausnahmen:
- Die Angaben unter
„Optionale Informationen“ sind im Nutzerprofil öffentlich einsehbar.
- Während der
Veranstaltung werden durch den Veranstalter und/oder beauftragte dritte
Personen Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt. Jeder Teilnehmer oder
sonstige Person willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Medienformate in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes
für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Bild- /
Tonaufzeichnungen zu Werbe- oder Dokumentationszwecken ein, die vom
Veranstalter oder einem Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit der
Veranstaltung erstellt werden.
- Bis vier Wochen vor
Veranstaltungsbeginn ist es möglich, die Bestellung eines bezahlten
Sitzplatzes zu stornieren. Der Teilnehmer erhält dabei den vollen
Eintrittspreis erstattet. Zu einem späteren Zeitpunkt kann keine
Rückerstattung des Eintrittspreises mehr erfolgen, auch nicht teilweise.
Ein Fernbleiben von der Veranstaltung, unabhängig aus welchem Grund,
berechtigt den Teilnehmer nicht zur Rückforderung des Eintrittspreises.
§ 2 Zutrittsbestimmungen
- Das
Mindestalter für Teilnehmer der Veranstaltung beträgt 18 Jahre. Ein
amtlich beglaubigtes Dokument zum Altersnachweis ist notwendig,
beispielweise: Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
- Jeder
Teilnehmer hat den zur Teilnahme benötigten Betrag geleistet und kann dies
auch, wenn nötig, belegen. Eine gewöhnliche Sitzplatzreservierung gilt für
eine (1) Person und einen (1) Computer/Notebook/Konsole. Mit jedem
gekauften Ticket erhält der Teilnehmer das Nutzungsrecht für die ihm laut
Ticketleistungen zustehende Tischfläche und einen Stuhl, sowie das Recht
sich innerhalb des Events während der Laufzeit der Veranstaltung analog den
Öffnungszeiten der jeweiligen Veranstaltungsbereiche aufzuhalten.
- Jeder
Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst
verantwortlich. Im Notfall können Organisatoren oder Helfer zu Rate
gezogen werden, sofern diese die nötige Zeit aufbringen können.
- Das
Einspielen von Patches und Updates für Betriebssystem und Spiele, im
Vorfeld der Veranstaltung, ist Pflicht, insbesondere wenn diese
sicherheitsrelevant sind. Es kann nicht garantiert werden, dass Patches
und Updates während der Veranstaltung heruntergeladen werden können.
- Der
Teilnehmer hat für eine ordnungsgemäße Lizenzierung der von ihm
verwendeten Software zu sorgen.
- Wir behalten uns das Recht vor, den Teilnehmern, aus übergeordneten Gründen, innerhalb der LAN einen anderen Sitzplatz zuzuweisen. Zu den übergeordneten Gründen gehört insbesondere, aber nicht ausschließlich, das geschlossene Bild der Veranstaltung.
§ 3 Bestimmungen während der Veranstaltung
- Den Anweisungen des Veranstalters
und der eingesetzten Helfer ist Folge zu leisten.
- Der Teilnehmer ist
verpflichtet, sich während der gesamten Veranstaltungsdauer rechtstreu zu
verhalten und die Veranstaltung nicht mutwillig zu stören. Jeder
Teilnehmer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder
schädigt.
- Es herrscht eine
Null-Toleranz-Politik gegen jegliche Form der Diskriminierung,
einschließlich aber nicht beschränkt auf:
- erniedrigende Sprache,
- Drohungen,
- Einschüchterungen,
- Fotos bzw. Aufnahmen,
welche ohne entsprechendes Einverständnis gemacht werden,
- unangebrachten
Körperkontakt,
- Diskriminierung
aufgrund von ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit, sexueller
Orientierung, Staatszugehörigkeit, Alter, Körpermaße und Geschlecht.
Die Null-Toleranz-Politik ist für jeden
Teilnehmer, Besucher, Mitarbeiter und jede sonstige Person bindend. Wir
ermutigen jeden, jegliche Anzeichen von Diskriminierung sofort bei einem
Mitarbeiter oder der Polizei anzuzeigen. Personen, die gegen diese Regeln
verstoßen, werden mit sofortiger Wirkung des Geländes verwiesen.
- Der Veranstalter haftet
insbesondere nicht für die einzelnen, von den Teilnehmern, ins
LAN-Netzwerk eingestellten Inhalte.
- Es herrscht ein
komplettes Rauchverbot innerhalb der Spielhalle und allen angrenzenden
beziehungsweise zugehörigen Räumen.
- Alkohol ist nur in
begrenztem Maße erlaubt.
- Mitgeführte
Gerätschaften und Gegenstände sind von jedem Teilnehmer selbst zu
beaufsichtigen. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht und
schließt insoweit jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Der
Haftungsausschluss erfährt auch durch Bewachungsmaßnahmen des
Veranstalters keine Einschränkungen.
- Dem Teilnehmer ist es
untersagt, den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt
insbesondere für die bereitgestellte Ausstattung und technische
Infrastruktur des Veranstalters. Dazu zählt unter anderem, aber nicht
ausschließlich:
- Das Betreiben von
Servern oder anderen Diensten, die einen reibungslosen Ablauf der
Veranstaltung gefährden.
- Das Anschließen von
privatem Netzwerkequipment an das vom Veranstalter zur Verfügung
gestellte Netzwerk (Ausnahmen §6.4.a).
- Das Betreiben von
Geräten mit hohem Stromverbrauch, abgesehen von PC und Monitor. Dazu
zählen insbesondere Küchengeräte wie Toaster oder Wasserkocher. Kleinere
Ventilatoren (Leistungsaufnahme max. 40 Watt) sind gestattet.
- Als mutwillige Störung
zählt ebenfalls der Einsatz von Software, die dem Spieler unfaire
Vorteile verschaffen (Cheats, Hacks) sowie das Ausnutzen von Bugs in
Spielen, die zu einem unfairen Vorteil führen. Unerlaubte Handlungen
dieser Art führen zum sofortigen Ausschluss von sämtlichen
Turnierspielen. Ist der Spieler Mitglied eines Teams, wird das komplette
Team disqualifiziert, auch wenn den anderen Teammitgliedern keine
Verstöße nachzuweisen sind. Bei besonders schweren oder wiederholten
Verstößen kann der Spieler von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
- Aktivboxen oder
ähnliches sind verboten, es herrscht Kopfhörerpflicht.
- Der Teilnehmer ist dafür
verantwortlich, den Sitzplatz sowie die Umgebung abfallfrei zu halten. Der
Teilnehmer wird gebeten, den Abfall in die dafür vorgesehenen
Abfallbehälter zu werfen.
- Der Teilnehmer selbst
kommt im durch ihn verursachten Schadensfall in vollem Umfang für die
entstehenden Kosten auf. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Schäden
seinerseits oder die eines anderen Teilnehmers sofort der Organisation zu
melden. Wird nachträglich ein Schaden z.B. an einem Sitzplatz erkannt, so
wird rückwirkend der letzte Benutzer dieses Platzes zum Begleichen des
Schadens herangezogen.
- Jeder Teilnehmer
verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von
seinem Sitzplatz zu entfernen und diesen sauber an die Veranstalter zu
übergeben.
§ 4 Nutzung der bereitgestellten Infrastruktur
- Der
Teilnehmer ist verpflichtet die Infrastruktur nur ordnungsgemäß zu nutzen
und evtl. Zugriffsbeschränkungen nicht zu umgehen.
- Der
Veranstalter stellt während der Veranstaltung einen (eingeschränkten)
Internetzugang zur Verfügung. Er bietet dem Teilnehmer für die Dauer
seines Aufenthaltes die Möglichkeit einer Mitbenutzung dieses
Internetzugangs. Der Veranstalter ist nicht in der Lage und auch nicht im
Rahmen dieser Mitbenutzung durch den Teilnehmer verpflichtet, die
tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses
Internetzuganges für irgendeinen Zweck, auch volumenmäßig, zu
gewährleisten. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, den Zugang des
Teilnehmers ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder ihn von einer
weiteren Nutzung ganz auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor,
jederzeit bestimmte Dienste oder Seiten zu sperren.
- Für
die über die Infrastruktur übermittelten Daten, die darüber in Anspruch
genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Teilnehmer allein verantwortlich. Nimmt der
Teilnehmer Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden
Kosten von ihm zu tragen. Der Teilnehmer verpflichtet sich geltendes Recht
einzuhalten.
- Der
Teilnehmer darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner
Internet-Nutzung nicht gegen gesetzliche Verbote, Rechte Dritter (Namens-,
Urheber-, Datenschutzrechte usw.) und die guten Sitten verstoßen.
Insbesondere verpflichtet sich der Teilnehmer, keine urheberrechtlich geschützten,
pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte
darzustellen, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten, nicht zu
Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür bereitzustellen.
- Der
Teilnehmer stellt den Veranstalter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen
Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung der Infrastruktur
durch den Teilnehmer und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende
Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch
auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten
und Aufwendungen.
- Der
Veranstalter behält sich vor, die Nutzung des Internetzugangs zu
protokollieren, um den Veranstalter, wenn nötig schadlos zu halten und um
nachzuweisen, welcher Teilnehmer wann den Internetzugang wie genutzt hat.
- Der
Veranstalter behält sich vor, den WLAN- oder Netzwerkanschluss ohne
vorherige Ankündigung zu sperren.
- Störungen
und Ausfälle des Netzwerkes und des WLAN-Anschlusses werden während der
Servicezeiten schnellstmöglich nach bestem Vermögen behoben. Eine
Betriebsgarantie wird hierbei nicht übernommen. Störungen und Ausfälle
sind unverzüglich zu melden. Andernfalls können eine zügige Bearbeitung
der Störung und die Wiederherstellung der WLAN- oder Netzwerkanbindung
nicht gewährleistet werden. Für Schwankungen oder Ausfälle des
Elektronetzes, sowie für unter- bzw. überspannungsbedingte Störungen
übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
§5 Turniere
- Jeder
Teilnehmer hat das Recht, an den angebotenen Turnieren teilzunehmen. Ein
Anspruch auf Durchführung von Turnieren besteht jedoch nicht. Der
Veranstalter behält sich das Recht vor, Turniere jederzeit abzusagen.
- Für
die Teilnahme an den Turnieren ist es notwendig, dass wichtige Daten von
der Webseite an das Turniersystem der Turnierorganisation übermittelt
werden. Dazu gehören:
a.
E-Mailadresse
b.
Vor- und Nachname
c.
Spielername
d.
Clan-Name
e.
Sitzplatz
f.
Rolle (Clanleader)
Die Verarbeitung der Daten ist notwendig, um
eine reibungslose Kommunikation und Administration im Rahmen der
Turnierdurchführung zu gewährleisten. Der Widerspruch ist an widerspruch@oldenbyte.de per Mail
kundzutun. Ein Widerspruch führt zum Turnierausschluss. Die Daten werden nicht
für werbliche Zwecke genutzt und/oder an weitere Parteien außer den Betreibern
der Turnierplattform weitergegeben.
- Den
Turnieren liegen separate Regelungen über Anmeldung, Start, Ablauf,
Punktvergabe, Ranglistensystem zugrunde. Jeder Teilnehmer ist
verpflichtet, die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten.
Bei Verstößen kann der Veranstalter die Teilnahmeberechtigung (ggf. auch
des ganzen Teams) widerrufen.
- Für
die Teilnahme an einem Turnier gegebenenfalls erforderliche Soft- und
Hardware hat der Teilnehmer selbst zu beschaffen, es sei denn, der
Veranstalter erklärt ausdrücklich, die Soft- und/oder Hardware für ein
Turnier zu stellen.
- Der
Veranstalter behält sich das Recht vor, erfolgreiche Turnier-Platzierungen
mit von Kooperationspartnern oder Sponsoren bereitgestellten Preisen zu
prämieren. Der Veranstalter wird in einem solchen Fall vor Beginn des
Turniers die Preise für die entsprechenden Platzierungen bekanntmachen.
Sollte es in diesem Rahmen notwendig sein, stimmt der Teilnehmer der
Weitergabe seiner Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname,
Spielername, Adresse, Bankdaten) an Sponsoren oder Kooperationspartner zu.
Die Teilnehmer werden vor Weitergabe der Daten noch einmal informiert.
- Preise
müssen im Rahmen der offiziellen Siegerehrung abgeholt werden. Eine
Nachsendung oder frühere Preisübergabe findet nicht statt. Teilnehmer, die
persönlich den Preis nicht entgegennehmen können, haben die Möglichkeit,
eine empfangsberechtigte Person beim Veranstalter des jeweiligen Turniers
zu benennen. Wird ein Preis vom Gewinner nicht entgegengenommen und ist
dem Veranstalter der Turniere auch keine empfangsberechtigte Person
benannt worden, verfällt der Anspruch des Teilnehmers auf Ausschüttung des
Preises.
- Der
Teilnehmer eines Turniers willigt ein, dass sein Name auf Ranglisten und
im Rahmen der Preisverleihung veröffentlicht wird.
- Die
Teilnahme und Preisverleihung erfolgt unter
Ausschluss des Rechtsweges.
§6 Sicherheit
- Es
ist nicht gestattet, Kleidung oder anderes leicht entflammbares Material
über die Netzwerktechnik oder die Elektrik zu hängen
- Überbauten
(Zelte jeglicher Art, Strandmuscheln, Pavillons, etc.) sind grundsätzlich
untersagt. Eine Ausnahme für Pavillons ohne Seitenwände kann bei
vorhandener Brandschutzzertifizierung (B1), sowie zusammenhängend
überdeckter Fläche von weniger als 30 m² sowie einem Abstand von 3 Metern
zwischen überbauten Elementen erteilt werden. Die Prüfung erfolgt vor Ort.
Ein Anspruch auf Ausnahmeerteilung besteht nicht
- Die
gekennzeichneten Fluchtwege sind freizuhalten und dürfen nicht überbaut
werden.
- Das
Mitbringen und Verwenden elektrischer Geräte ist
grundsätzlich untersagt. Dies gilt insbesondere für Küchen- und Heißgeräte
(bspw. Mikrowelle, Toaster, Kühlschränke). Ausnahmen bilden
selbstverständlich folgende Geräte:
- IT-Technik inkl. Zubehör, welche zur Teilnahme an
der LAN notwendig sind (bspw. Computer, Monitore)
- (Dekorations-)Beleuchtung
mit geringer Leistungsaufnahme bzw. Wärmeabgabe (bspw. LED-Lichterketten,
Schreibtischlampen)
- Kleingeräte
mit oder ohne Akku (bspw. Netzteile, Handheld-Konsolen)
- Elektrische
Geräte sind entsprechend der Herstellerangaben zu verwenden. Defekte
Geräte, Verteiler oder Verlängerungskabel sind unzulässig. Geräte, welche
Wärme abgeben, dürfen nicht zugestellt oder abgedeckt werden (Wärmestau).
- Elektrische
Geräte sollten bei längerer Nichtnutzung ausgeschaltet werden und sind,
wenn möglich, von der Stromquelle zu trennen. Computer sollten bei
längerer Nichtnutzung heruntergefahren werden, der
Ruhezustand/Energiesparmodus sollte vermieden werden.
- Das
Verstauen von Gegenständen in den Gängen ist nicht gestattet. Die Gänge
müssen für den Fall eines Feuers freigehalten werden. Die persönlichen
Sachen sollten unterhalb des jeweiligen Tisches verstaut werden.
- Wenn
der Computer eines Teilnehmers Probleme verursacht (z.B. durch Viren,
Angriffen etc.), wird dieser Computer vom Netz genommen, bis das Problem
gelöst ist. Sollte der jeweilige Teilnehmer sich weigern, die Verbindung
zu trennen, kann er des Geländes verwiesen werden.
- Jeder
Teilnehmer der LAN sollte entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor
Viren, Spyware etc. vornehmen. Jeder Teilnehmer ist angewiesen, ein
aktuelles Virenprogramm sowie eine Firewall auf den privaten Systemen zu
installieren.
§7 Erfüllungsort, Gerichtstand, Teilunwirksamkeit
-
Als Erfüllungsort für alle beidseitigen, aus dem
Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller
Rückgewährsansprüche wird unser Vereinssitz vereinbart.
-
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin
wirksam.